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Wandertag
am „Dritten Feiertag“
Am
„dritten Feiertag“ ist Wånnerdåg. Den
früher in ländlichen Gebieten und in unserem Teil des
Odenwaldes gibt es im Mühltal noch in Waschenbach. Wer von
der männlichen Einwohnerschaft kann, nimmt sich am „dritten
Feiertag“, das ist der Tag nach den beiden
Weihnachtsfeiertagen, frei und schließt sich der langen
Waschenbacher Wanderschar an. Auf dem ganztägigen Fußmarsch
wird gerastet, gegessen und getrunken – und zu manchmal
recht entfernten Zielen „gewånnert“.
Aber
auch Vereine, Gruppen und Freundeskreise „wånnern“
seit Alters her am dritten Feiertag, ob‘s regnet oder
schneit.
Wie
bei vielen anderen Bräuchen ist auch der Ursprung des
Wandertages den meisten Beteiligten nicht bekannt, vor allem ist
der seinerzeitige Anlaß längst obsolet.
Ein
Teil der Männer und Frauen im Dorf, das waren weit mehr als
diejenigen die eine eigen Bauerei betreiben konnten, verdienten
sich ihr Brot oder ein nötiges Zubrot als Tagelöhner
bei den örtlichen Landwirten, vornehmlich bei
Saisonarbeiten, wie beim Hacken, bei der Heu- und Getreideernte
oder beim Dreschen. Größere landwirtschaftliche
Betrieben hatten freilich Bedarf an ständigen Hilfskräften
und könnten sich Knechte und Mägde halten, die sich
beim Bauer verdingten.
Aber nicht nur in der
Landwirtschaft „dienten“ diese „Arbeitnehmer“,
sondern auch bei „besseren Leuten“, die eine
Haushälterin oder Küchenhilfe, einen Helfern in Haus,
Garten und Stall anstellen konnten. Viele Frauen waren so bis zur
Heirat „in Stellung“.
Ungeschrieben galt die
Anstellung für ein Jahr vereinbart. Ein Arbeitsplatzwechsel
fand dann tunlich dann statt, wenn Mensch und Natur durchatmeten
– also nicht in Stoßzeiten der landwirtschaftlichen
Arbeit. Was lag näher als „zwischen den Jahren“
zu „wånnern“, von einem Arbeitsplatz zum
anderen zu wandern.
Heinrich Sehnert, Lehrer in
Waschenbach in den 1950er Jahren, beschreibt in seinem Buch über
Volkstum an der nördlichen Bergstraße und im Vorderen
Odenwald „Sou woarsch ba uns dahaom“ den Ablauf jener
ursprünglichen Wandertage:
„Die
Mädchen bekamen den Kasten (die Truhe), dem sie ihre
Habseligkeiten aufbewahrten, von den Burschen zur neuen
„Herrschaft“ getragen oder gefahren. Diejenigen, die
nicht „wanderten“, erhielten von den Burschen ihren
Kasten nur „gerückt“. Für beides mußten
sie ihnen „Wånnerweu“ oder „Bündelweu“
bezahlen. Das Kastenrücken ging folgendermaßen vor
sich: Die Burschen stellten den Kasten hinunter auf die Straße
und schafften ihn erst wieder auf die Kammer, wenn das Mädchen
Bündelwein bezahlt hatte. Abends war für alle
Dienstboten in der Gastwirtschaft Tanz. Das Gesinde hatte am
Wandertag frei.
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Text: Volker
Teutschländer

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