Geschichte → Der Bieberwoog

Stand: 07.07.2010






Der Bieberwoog . . .

. . . ist für Wanderer und Naturliebhaber eine besonders reizvolle Landschaft, für Heimatkundler ein gleichermaßen reizvolles Geschichtsobjekt. Das Seitental, das von dem in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Beerbachtales recht steil nach Osten zur Frankenhäuser Hochfläche abzweigt, wird weitgehend von Wald begleitet, wird als Acker- und Weideland genutzt und verengt sich im unteren Abschnitt fast schluchtartig. Auf den begrenzenden Höhen führen Fahrwege von Frankenhausen nach Nieder-Beerbach bzw. nach Ober-Beerbach.

Der Bieberwoog bildet seit 1703 einen ausgesteinten Bezirk der drei Gemeinden, „1 Stunde Wegs in der Länge und in der Breite, meist Holz und Wiesengründe und etwas Ackerfeld, Viehtrieb und Beholzung“. Die Aufsicht oblag „dem Keller“ (dem staatlichen Rentmeister, Steuereinnehmer, Finanzamt) in Eberstadt. Seit 1780 gehört er zu den Gemarkungen Frankenhausen und Nieder-Beerbach

Außer seiner landschaftlichen Schönheit ist der Bieberwoog ein geschichtlich interessantes Feld, vor allem als Zankapfel territorialer Streitigkeiten der Feudalherren seit dem ausgehenden Mittelalter, hier die Oberhoheit der Herrschaft Frankenstein, dort die Ansprüche der Landgrafschaft Hessen. Die hessischen Landgrafen suchten seit langem mit Streitigkeiten aller Art in den Besitz des Ländchen Frankenstein zu kommen, das ihm wie ein Stachel in seinem hessischen Fleisch vorkam.

Seit Alters her nutzten die drei Gemeinden Wald und Feldflur im Bieberwoog gemeinschaftlich. Seit 1489 ist belegt, daß die Bieberwoogfelder je zur Hälfte den Frankensteinern und den hessischen Landgrafen zehntpflichtig (steuerpflichtig) waren – so richtig geeignet als Zankapfel, den Hessen mit Frankenstein, das seine Oberhoheit auf kaiserliches Lehen berief.

1595 aber behauptete plötzlich Ober-Beerbach „den Oberhof“ über den Bieberwoog für sich. Frankenhausen und Nieder-Beerbach erkannten diesen Anspruch nicht an. Ober-Beerbach wandte sich – wohl von interessierter Seite angestachelt mit prozeßtaktischen Hintergedanken – an den hessischen Landgrafen. Der erkannte mit Eifer eine neue Gelegenheit, sich mit den Frankensteinern anzulegen. Er stellte kurzerhand alle Frankensteiner Rechte in Frage und beanspruchte die hessische Oberhoheit für den gesamten Bieberwoog.

Dem Grunde nach hatte Hessen die reichsunmittelbaren Hoheitsrechte der Frankensteiner geachtet. Einen gewaltsamer Zugriff, wie er zu dieser Zeit unter den deutschen Ländern gang und gäbe war und der dem Landgrafen kein großes militärisches Hindernis bedeutet hätte, vermied Hessen aber doch, weil dann der Aggressor wegen Landfriedensbruchs Sanktionen von Kaiser und Reich zu erwarten gehabt hätte.

Der Streit um den Bieberwoog überdauerte das Jahr 1662, in dem die Herren von Frankenstein wohl zermürbt den Schikanen der Hessen nachgaben und ihr Ländchen zusammen mit der Burg an die Landgrafschaft verkauften.








Text:
Volker Teutschländer





Der Bieberwoog vor seiner Verengung ins Beerbachtal. Im Hintergrund der Malschen (nicht Malchen) oder Melibokus.
Eine Aufnahme vom Gustav-Krämer-Weg in Richtung Nieder-Beerbach.