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Der
Bieberwoog . . .
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. ist für Wanderer und Naturliebhaber eine besonders
reizvolle Landschaft, für Heimatkundler ein gleichermaßen
reizvolles Geschichtsobjekt. Das Seitental, das von dem in
Süd-Nord-Richtung verlaufenden Beerbachtales recht steil
nach Osten zur Frankenhäuser Hochfläche abzweigt, wird
weitgehend von Wald begleitet, wird als Acker- und Weideland
genutzt und verengt sich im unteren Abschnitt fast schluchtartig.
Auf den begrenzenden Höhen führen Fahrwege von
Frankenhausen nach Nieder-Beerbach bzw. nach Ober-Beerbach.
Der
Bieberwoog bildet seit 1703 einen ausgesteinten Bezirk der drei
Gemeinden, „1 Stunde Wegs in der Länge und in der
Breite, meist Holz und Wiesengründe und etwas Ackerfeld,
Viehtrieb und Beholzung“. Die Aufsicht oblag „dem
Keller“ (dem staatlichen Rentmeister, Steuereinnehmer,
Finanzamt) in Eberstadt. Seit 1780 gehört
er zu den Gemarkungen Frankenhausen und Nieder-Beerbach
Außer
seiner landschaftlichen Schönheit ist der Bieberwoog ein
geschichtlich interessantes Feld, vor allem als Zankapfel
territorialer Streitigkeiten der Feudalherren seit dem
ausgehenden Mittelalter, hier die Oberhoheit der Herrschaft
Frankenstein, dort die Ansprüche der Landgrafschaft Hessen.
Die hessischen Landgrafen suchten seit langem mit Streitigkeiten
aller Art in den Besitz des Ländchen Frankenstein zu kommen,
das ihm wie ein Stachel in seinem hessischen Fleisch
vorkam.
Seit Alters her nutzten die drei Gemeinden Wald
und Feldflur im Bieberwoog gemeinschaftlich. Seit 1489 ist
belegt, daß die Bieberwoogfelder je zur Hälfte den
Frankensteinern und den hessischen Landgrafen zehntpflichtig
(steuerpflichtig) waren – so richtig geeignet als
Zankapfel, den Hessen mit Frankenstein, das seine Oberhoheit auf
kaiserliches Lehen berief.
1595 aber behauptete plötzlich
Ober-Beerbach „den Oberhof“ über den Bieberwoog
für sich. Frankenhausen und Nieder-Beerbach erkannten diesen
Anspruch nicht an. Ober-Beerbach wandte sich – wohl von
interessierter Seite angestachelt mit prozeßtaktischen
Hintergedanken – an den hessischen Landgrafen. Der erkannte
mit Eifer eine neue Gelegenheit, sich mit den Frankensteinern
anzulegen. Er stellte kurzerhand alle Frankensteiner Rechte in
Frage und beanspruchte die hessische Oberhoheit für den
gesamten Bieberwoog.
Dem Grunde nach hatte Hessen die
reichsunmittelbaren Hoheitsrechte der Frankensteiner geachtet.
Einen gewaltsamer Zugriff, wie er zu dieser Zeit unter den
deutschen Ländern gang und gäbe war und der dem
Landgrafen kein großes militärisches Hindernis
bedeutet hätte, vermied Hessen aber doch, weil dann der
Aggressor wegen Landfriedensbruchs Sanktionen von Kaiser und
Reich zu erwarten gehabt hätte.
Der Streit um den
Bieberwoog überdauerte das Jahr 1662, in dem die Herren von
Frankenstein wohl zermürbt den Schikanen der Hessen
nachgaben und ihr Ländchen zusammen mit der Burg an die
Landgrafschaft verkauften.
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Text: Volker
Teutschländer


Der
Bieberwoog vor seiner Verengung ins Beerbachtal. Im Hintergrund
der Malschen (nicht Malchen) oder Melibokus. Eine Aufnahme vom
Gustav-Krämer-Weg in Richtung Nieder-Beerbach.
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