|

|
|
..
|
Geschichte
→ Mühltals Mühlen
|
Stand:
11.06.2010
|
|
|
|
|
|












Deutsche
Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung
(DGM)


Hessischer
Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen (HLM) e.V.


Französischer
Mühlenverband


|

|
Das
14. und 15. Jahrhundert: Der Anfang
|
Autor: Karl-Heinrich
Schanz


 .
. . und dann der Aufschwung

Direkt
zum UNESCO-Geopark-Lehrpfad „Mühltals Mühlen
- Müllers Lust“:


Zurück
zu


Die
Beschreibung des Lehrpfades mit ausführlicher
geschichtlicher Schilderung der Mühltaler
Mühlen-Vergangenheit ist als „Westentaschenheft“
kostenlos erhältlich im Rathaus Nieder-Ramstadt

Sie
kann außerdem in PDF heruntergeladen werden beim
UNESCO-Geopark Bergstraße
Odenwald:


Informationsportal
der TU Darmstadt zur Modau:

|
|
|
|
1303:
Ältester urkundlicher Nachweis zweier Mühlen in
Nieder-Ramstadt
|
|
|
|
Die
ältesten schriftlichen Urkunden über Mühlen an der
Modau überliefert der Lorscher Kodex. 785 wurden der Abtei
drei Mühlen und zwei Mühlplätze, 804 eine Hufe mit
einer Mühle in Pfungstadt geschenkt.
|
|
Das
traditionsreiche Nieder-Ramstädter Müllerhandwerk nahm
erst mit einer am 19.November 1303 ausgestellten Urkunde seinen
dokumentierten geschichtlichen Anfang. Unter diesem Datum wurde
eine Aufstellung der Einkünfte des Grafen Wilhelm I. von
Katzenelnbogen angefertigt, die auch Angaben über die Mühlen
in Nieder-Ramstadt enthält. Es heißt dort:
|
|
„Vom
Hofe in Nieder-Ramstadt 30 Malter Korn und 26 Malter Hafer, von
den dortigen Mühlen 8 Malter Korn, von den
dortigen Zinsen 14 Unzen Heller und 1 ½ Malter Korn."
|
|
Es
bestanden demnach mindestens zwei Mühlen in der Gemarkung,
die dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen zinsen mußten.
Aus späteren Aufzeichnungen geht hervor, daß die obere
Mittlere Schachenmühle (wie sie später erst heißt)
bereits besteht, und zwar zusammen mit einer zweiten, einer der
späteren Quicksmühlen.
|
|
Dabei
ist zu bedenken, daß zu dieser Zeit nur ein Teil des Dorfes
an die Katzenelnbogener abgabepflichtig war. Andere
Adelsgeschlechter, wie die Herren von Ramstadt, Walbrunn oder
Reckershausen, besaßen ebenfalls Teile der Gemarkung und
bezogen hiervon ihre Einkünfte.
|
|
Fünf
weitere Einkommensverzeichnisse des Grafen Wilhelm aus der Zeit
zwischen 1315 und 1326 nennen ebenfalls diese Mühlenabgaben
von Nieder-Ramstadt.
|
|
Die
nächste Erwähnung einer Mühle erfolgte 1344, als
sich Gerung Scheubechers Sohn aus Pfungstadt verpflichtete, dem
Junker Wilhelm, Sohn des Grafen Wilhelm 1. von Katzenelnbogen,
von der Mühle zu Nieder-Ramstadt, sie werde verbrannt oder
nicht, jährlich 10 Malter Korngülte zu geben und sie
ihm zwischen dem 15. August und dem 8. September nach
Dornberg oder Zwingenberg zu liefern, widrigenfalls er gepfändet
werden kann. Rücker von Reckershausen siegelte neben anderen
als Zeuge.
|
|
In
einer weiteren Katzenelnbogener Urkunde von 1360 wurde erstmals
auch der Name eines Müllers aus Nieder-Ramstadt genannt,
Heinrich Quicke. Er gab seiner Mühle den Namen, der bis
heute noch in der Bevölkerung geläufig ist, die
„Quicks Mühle", ehemals Sitz der Firma Max
Richter in der Bahnhofstraße.
|
|
Heinrich
Quicke versprach dem Grafen Wilhelm II. von Katzenelnbogen für
die vom Grafen verliehene Mühle zu Nieder-Ramstadt jährlich
10 Malter Korn nach Dornberg oder Zwingenberg zu liefern und den
Mühlgraben in Ordnung zu halten. Entrichtet er die genannte
Korngülte nicht, kann ihn der Graf dafür pfänden.
|
|
In
einer Rechnungslegung der Zentralverwaltung des Grafen Eberhard
V. von Katzenelnbogen aus dem Jahre 1401 werden die zwei
Mühlen genauer bezeichnet.
|
|
Dort
heißt es:
|
|
„10
malter Korn von der obern molen zu Niddern-Ramstad. 36 malter von
der niddern molen zu Niddern-Ramstadt".
|
|
Es
waren dies vermutlich die heutige obere Mittlere Schachenmühle,
oberhalb des Dorfes auf (heute) Ober-Ramstädter Gemarkung,
und die Quicksmühle, die damals ebenfalls noch außerhalb
des Dorfes lag. Letztere hat den Abgaben nach schon vier
Mahlgänge besessen.
|
|
Spätestens
seit dieser Zeit waren die Grafen von Katzenelnbogen Herren des
gesamten Dorfes, das sie von den Bischöfen von Würzburg
zu Lehen trugen. Damit waren sie auch „Herren über
Wasser und Weyde", wie es in den Zentweistümern heißt.
Sie allein besaßen also die Mühlenhoheit. In unserem
Falle waren sie Eigentümer der Mühlen und verpachteten
sie weiter.
|
|
Es
kam aber auch vor, daß ein Müller an mehrere Herren
Abgaben zahlen mußte. Sein Lehensherr konnte ihn
verpflichten, einen Teil der Pacht an einen anderen zu liefern,
dem er, der Verpächter, wiederum verpflichtet war.
|
|
So
geht es aus einer Urkunde von 1403 hervor:
|
|
„Eberhard
von Heusenstamm erhielt von Graf Johann von Katzenelnbogen einige
Gülten zu Lehen. U.a. gab Gecze Quicke von Nieder-Ramstadt 1
Pfund Heller, 4 Kapaune, 1 Huhn, 2 Gänse und 1 Achtel Hafer
Wormser Maß von einer Mühle.“
|
|
Daraus
ist ersichtlich, daß die zweite Generation der Quicke auf
der Mühle angetreten war. Das Lehen und somit die Abgaben
der Mühle wurde zwischen 1422 und 1447 noch mehrmals
bestätigt.
|
|
1451
folgte Concze Quicke als Pächter. Er erhielt in den Jahren
1451 bis 1454 einen jährlichen Pachtnachlaß von 10
Schillingen. Der Grund hierfür ist nicht bekannt. Es war
aber durchaus üblich, daß Pachtnachlässe bei
außergewöhnlichen Reparaturen am Mahlwerk, bei Bränden
oder geringen Einnahmen, hervorgerufen durch schlechte Ernten, zu
wenig Wasser oder bei Kriegseinwirkungen, gewährt wurden.
|
|
1456
wurde Hans Quick auf der „Mühle im Dorf" genannt,
100 Jahre saßen schon die Quicke dort.
|
|
Ein
weiterer Nieder-Ramstädter Müller wurde seit 1452
namentlich öfter genannt, Heyl Eberhart, auf der
Schachenmühle. 1454 wurde von ihm berichtet, daß er 4
Malter Spelz vom Keller in Dornberg gekauft hat, das Malter um 7
Schillinge. Auch in den Pfungstädter Landgerichtsprotokollen
steht sein Name. 1461 wurde er von „Henichen off dem
Nuwenwege" (Neuweg) beschuldigt, er habe den Bach angestaut.
Offenbar wollte er unerlaubt sein Bachgefälle erhöhen.
Weil er 1477 zum Landgerichtstag in Pfungstadt nicht erschien,
wurde ihm eine Buße auferlegt.
|
|
1452
wurden in einer Landschreiberrechnung noch drei weitere Namen
vermerkt, die vermutlich Nieder Ramstädter Müllern
gehören: Concze Krug, Concze Feltmann und Peder Moller von
Arheylgen.
|
|
|
|
Fünf
Nieder-Ramstädter Mühlen in der Mitte des 15.
Jahrhunderts
|
|
|
|
Der
Reinheimer Keller Peter von Balkhausen nannte in einer Abrechnung
von 1456 die Abgaben aus fünf Mühlen in
Nieder-Ramstadt:
|
|
10
Malter Korn von der Obermühle 40 Malter Korn von Hans
Quick von der Mühle im Dorf 17 Malter Korn von der neuen
Mühle 9 Malter Korn von des alten Schultheißen
Mühle 2 Malter Korn von der kleinen Mühle uf der
Waschenbach
|
|
Aus
der Höhe der Abgaben kann man die Größe der Mühle
ersehen. Pro Mahlgang waren im Normalfall 10 Malter Korn zu
entrichten (1 Malter = 112 Liter = 83 kg Korn). Die größte
der Mühlen war die von Hans Quick, sie hatte vier Mahlgänge,
d.h. bei damaliger Technik auch vier Wasserräder. Die
Obermühle war die Schachenmühle des Heyl Eberhart
oberhalb des Dorfes, mit einem Gang.
|
|
Die
neue Mühle mit zwei Gängen war die Bruchmühle, die
anfänglich noch nicht die ganze Pacht zahlen mußte.
Mit des alten Schultheißen Mühle wurde die spätere
Brückenmühle damals bezeichnet. Sie hatte nur einen
Gang.
|
|
Die
kleine Mühle auf der Waschenbach, später als
Schneckenmühle bekannt, hatte einen Gang und mußte
wegen des geringen Wassers nur zwei Malter Kornabgabe entrichten.
Wahrscheinlicher ist aber, daß sie als einzige Privatmühle
nur den Wasserfallzins entrichten mußte.
|
|
Der
Standort der fünf Mühlen geht natürlich nicht aus
den wenigen Angaben des Kellers hervor. Erst später folgende
Urkunden lassen diesen Rückschluß zu.
|
|
Eine
Abrechnung des Darmstädter Kellers Peter Pfeilsticker vom
Jahre 1472 nennt folgende Abgaben:
|
|
16
Malter Korn von Heil Eberhards Mühle 22 Malter Korn von .
. . Quicks Mühle 23 Malter Korn von der Bruogsche
Mühle 20 Malter Korn von Kluers Mühle 2 Malter
Korn von der kleinen Mühle am Waschenbach
|
|
Diese
Aufzeichnung läßt folgende Interpretation zu: Heil
Eberhard hatte seiner Mühle erst kürzlich einen zweiten
Gang angefügt, zahlt dafür aber noch nicht die volle
Pacht. Die Bruchmühle ist mit zwei Gängen inzwischen in
vollem Betrieb. Geplant oder schon im Bau ist ein dritter Gang,
für den bereits der Wasserfallzins fällig ist.
|
|
Kluers
oder wie 1506 zu lesen ist, „Clauers mul im Dorff" hat
einen zweiten Gang in Betrieb genommen.
|
|
|
|
Was
aber war mit der Quicksmühle geschehen?
|
|
|
|
Erlebte
sie als einzige einen Rückgang? Ein Unglück könnte
hereingebrochen sein, vielleicht Bruch des Mahlgeschirres, etwa
auch nur Teilstillegung wegen Umbaues oder Erweiterung.
Wahrscheinlicher ist, daß ein Teil der jährlichen
Abgaben zu dieser Zeit an einen Gläubiger des Landesherren
abgeführt wurde, wie dies schon früher geschehen ist
|
|
|
|

|
|
|
|
Fortsetzung:

|
|
|
|
|
|
|
|