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Geschichte --> Mühltals Mühlen

Stand: 23.07.2009






























Der Aufschwung
. . . auch für die Bäcker

Autor:
Karl-Heinrich Schanz





. . . und für das ganze Tal






Staunen lassen die Beschreibungen, über wie große Entfernungen die Mühltaler Müller und Bäcker ihre Erzeugnisse zu den Kunden brachten. Über all die Jahrhunderte mit Fuhrwerken, die dem abgebildeten aus den 1930er Jahren vergleichbar waren.
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Fernreisen mit schwer bepackten Pferdefuhrwerken auf Märkte in Städte im weiten Umkreis oder zu Heerlagern in noch größeren Entfernungen.
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Die hochnotpeinliche Bäckertaufe traf Handwerksleute, wenn sie auf auswärtigen Märkten den Prüfern auffielen, weil ihre feilgebotene Ware Brot oder Weck nicht den vorgeschriebenen Maßen und Gewichten entsprach. Die Bäckertaufe sollen auch Rämschter Bäckersleute an der Bergstraße erlitten haben, angeblich aber nur, weil man sie mit solch rabiatem Mittel von dortigen Märkten vertreiben wollte.
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Eine stattlich Bäckerhofreite (ehem. Bender) in der Bahnhofstraße 1 in Nieder-Ramstadt läßt ahnen, daß der weiträumige Handel mit Backwaren nicht weniger ertragreich gewesen sein dürfte als das Handwerk der „Bachprinzen“, der Müller an Modau, Mordach, Beerbach und Waschenbach.





Das Zunftzeichen der Bäcker über dem Torbogen Bahnhofstraße 1.



Eine Wanderung
nach Müllers Lust
zu 31 ehem. Mühlenstandorten
im Mühltal:


Genossenschaft und Zunft für Nieder-Ramstadt und Traisa


Landgraf Georg I., der den kleinsten und ärmsten Teil des viergeteilten Hessenlandes übernommen hatte, war von Anfang an bemüht, den Wohlstand im Land zu heben und Handel und Gewerbe zu fördern. Nicht zuletzt auch deshalb, um sein Einkommen zu verbessern.

1571 wurden die Korneinnahmen aus Nieder-Ramstadt erneut verbucht. Das Salbuch führt wieder die 8 bestehenden Mühlen auf:

40 Malter Korn von Philipp Stolzen Mühle
16 Malter von Heil Eberhards Mühle
32 Malter von Quicks Mühle
15 Malter die Bruchmühle
16 Malter dieselbe mit dem oberen Rad
28 Malter die Dorfmühle
14 Malter die neue Mühle
2 ½ Malter die Mühl auf der Waschenbach

In einer „Lands-Ordnung der Obergravschaft Catzenelnbogen" aus dem Jahre 1574 legte er u.a. auch den Umgang mit ,,Müllern und iren Knechten" fest. Der Mahlgast sollte vor der Nachlässigkeit und Gewinnsucht des Müllers geschützt werden.

Gleichwie kein Ding ist, dessen man zum teglichen Brot weniger entraten kann, als der Mühlen, also ist auch beynahe kein Handwerk, darin soviel Untreu, Betrugs und vervorteilung menniglich wiederfehret, als in dem Mahlen."

Die Müller hatten jedes Jahr vor dem Zentgrafen oder Schultheißen „an Aidesstatt" zu geloben, den Mahlgast, ob arm oder reich, treu und fleißig zu bedienen und die Frucht in trockenem Zustand und ohne Zusatz anderer Stoffe zu mahlen. Außerdem war der Müller verpflichtet, nach Behauen der Mahlsteine zuerst eigene Früchte auf der Mühle zu mahlen, „also dass niemands sein Mehl unrein oder kiesicht werde".

Der Mühlkunde durfte der Vermahlung seines Getreides beiwohnen und konnte verlangen, daß sein Mehl auf der örtlichen Mehlwaage abgewogen wird. Dies war allerdings mit einer Gebühr verbunden und wurde deshalb wenig gehandhabt. Normalerweise benutzte der Müller ein Hohlmaß, das jährlich vom Centschöffen geprüft wurde.

Die Mühlknechte, die „gemeindlich untreu und böse Bubens seind", mußten vor Einstellung dem Schultheißen oder Zentgrafen ihren „Abschiedsbrief" vom vorherigen Dienstherren vorzeigen und treue, fleißige Dienste geloben.


Mühltaler Weck in Straßburg und Metz


Im Teuerungsjahr 1587 beabsichtigte der Landgraf, an alle Bäcker ein Ausfuhrverbot ergehen zu lassen. Die Nieder-Ramstädter Bäcker flehten ihren „Gnädigen Landesfürsten und Beschützer des Vaterlandes" an, dieses Verbot doch nicht für sie gelten zu lassen, da sie auf den Überlandhandel angewiesen seien.

1596 plante der Landgraf Ludwig V. die Einführung der Darmstädter Bäckerordnung auch für die Nieder Ramstädter Bäcker, wogegen diese sich wiederum heftig wehrten.

Sie berichteten, daß sie 40 Bäckermeister und gleichzeitig Mitbesitzer der 15 im Dorf befindlichen Mahlgänge seien. Sie möchten sich keine Handelsbeschränkungen auferlegen lassen, da sie gezwungen seien, bei ihren Kunden selbst vorzufahren, um das Getreide abzuholen und das Mehl dann wieder abzuliefern. Auch mußten sie, um ihre Familien ernähren zu können, ihr Mehl und ihre Backwaren mehr als 12 Meilen weit vertreiben, im Notfall, wie schon geschehen, in Feldlager nach Frankfurt, Metz und Straßburg.


Der Zunftbrief von 1596


Daraufhin verlieh ihnen Landgraf Ludwig V. am 17. September 1596 einen eigenen Zunftbrief, der die Artikel der Landesordnung erneuerte und um einiges erweiterte.

Ein wichtiger Punkt war, daß den zünftigen Bäckern aus Nieder-Ramstadt und Traisa erlaubt wurde, innerhalb und außerhalb des Landes auf den Märkten ihr Brot, ihre Wecken und Mehl zu verkaufen. Die Konkurrenz innerhalb ihrer Zunft wurde dadurch eingeschränkt, daß nicht zwei Bäcker gleichzeitig einen Markt besuchen durften. Ausgenommen waren die Frankfurter Messe und andere große Jahrmärkte. Die Ausfuhr von Mehl wurde auf 6 Säcke pro Woche beschränkt.


Hunde und Schweine für den Landesherrn


Landgraf Ludwig V., der 1596 die Regierungsgeschäfte übernommen hatte, ließ 1601 ein „Verzeichnis der im Amt Darmstadt pachtbaren Mühlen" anlegen. Neben der Anzahl der vorhandenen Mahlgänge wurden auch die Jagdhunde aufgeführt, die jeder Müller für die landgräflichen Jagden bereitstellen mußte:

Heil Eberhardts Mühl: 2 Gänge – 2 Hunde
Neue Mühl: 2 Gänger – 2 Hunde
Quicks Mühl: 4 Gänge - 4 Hunde
Dorfmühl: 2 Gänge - 2 Hunde
Hanß Pantzersmühl: 1 Gang - 1 Hund
Cloß Fischersmühl: 1 Gang - 1 Hund
Bruchmühl: 4 Gänge - 4 Hunde
Stolzen oder Gemmingen Mühl: 3 Gänge - 3 Hunde
Heil Eberhardts Mühl: 2 Gänge – 2 Hunde
Neue Mühl: 2 Gänger – 2 Hunde
Quicks Mühl: 4 Gänge - 4 Hunde
Dorfmühl: 2 Gänge - 2 Hunde
Hanß Pantzersmühl: 1 Gang - 1 Hund
Cloß Fischersmühl: 1 Gang - 1 Hund
Bruchmühl: 4 Gänge - 4 Hunde
Stolzen oder Gemmingen Mühl: 3 Gänge - 3 Hunde

19 Mahlgänge waren es damit inzwischen in Nieder-Ramstadt. Neben den Jagdhunden mußten die Müller auch sogenannte „Mühlschweine" für den Landgrafen füttern. Da er mit beidem nicht zufrieden war, wurden diese Pflichten in Geldabgaben umgewandelt.


Blüte und Niedergang im Dreißigjährigen Krieg


1623, zu Anfang des furchtbaren Dreißigjährigen Krieges, wurde die „Nieder-Ramstädter Bäcker- und Müller-Zunft-Ordnung" mit 27 Artikeln nochmals erneuert. Sie ist noch im Wortlaut erhalten.

Im ersten Artikel wurde festgelegt, daß ein Verzeichnis der zünftigen Müller und Bäcker anzulegen sei. Es trägt den Titel

Verzeichnuß der zünftigen Becker und Müller zu Nidder-Rambstadt, so sich deß Mehlführens und Vertreibens gebrauchen"

58 Zunftgenossen sind aufgeführt, davon 5 aus Nieder-Traisa. Von 106 Hausgesessenen in Nieder-Ramstadt war jeder zweite Angehöriger dieser Zunft.

Im sogenannten „Dorfbuch" von 1629, das Georg II. nach seinem Regierungsantritt anlegen ließ, sind die Mühlen und ihre Besitzer wieder näher bezeichnet:

Zu Nidderramstadt hat es Mahlmühlen mit vier Gängen drei Mühlen und zwei mit zwei Gängen und zwei mit einem Gang. Haben keine gebannte Mahlgäste, geben jährlich an Pacht wie folgt:

1) Die erste Mahlmühl in den Schachen hat zwei Gänge, steht Hans Kießel und Conrad Meister zu. (Liegt auf der Ober-Ramstädter Gemarkung)

2) Die Neumühle in den Schachen hat zwei Gäng, steht Peter Lückhaupt und Consorten zu. Gibt jährlich 14 Malter Korn, 22 fl Hundegeld und 10 fl Schweingeld

3) Die Quicksmühl hat vier Gäng, steht Peter Traisern, Hans Sauermilch, Hans Spießen und Peter Arnold zu. Gibt jährlich 32 Malter Korn, 44 fl Hundegeld, 10 fl Schweingeld

4) Die Dorfmühle hat zwei Gäng, steht Velten Frölichen und Michel Fischern zu. Gibt jährlich 28 Malter Korn, 22 fl Hundegeld und 10 fl Schweingeld

5) Cloß Fischers Mühl hat einen Gang (Besitzer Velten Frölich). Gibt jährlich 6 Malter Korn, 11 fl Hundegeld und 10 fl Schweingeld

6) Die Mühl uf der Waschenbach hat einen Gang, steht Cloß Fischers Erben zu. Gibt 7 Kapaunen, 5 1/2 Malter Korn, 11 fl Hundegeld

7) Die Bruchmühl hat vier Gäng, steht Velten Sauermilch, Georg Bauern, Hans Webern und Bößhains Witwe zu. Gibt jährlich 32 Malter Korn, 44 fl Hundegeld und 10 fl Schweingeld

8) Die Stolzenmühl hat vier Gäng, gehört dem Herrn Oberforstmeister Georg Bernhardt von Hertingshaußen, welche unser gn. F. u. Herr in anno 1626 befreiet"

Des weiteren ist verzeichnet:

Zu Nidderrambstadt hat ein jeder einwohner seinen eigenen backoffen",

das heißt, daß bei 106 Hausgesessenen ca. 100 Backöfen vorhanden waren. Einwohner hatte das Dorf zu dieser Zeit ca. 530. Wie mag es in Nieder-Ramstadt an einem Backtag nach Brot geduftet haben!



Fortsetzung: