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Geschichte
--> Mühltals Mühlen
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Stand:
23.07.2009
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Der
Aufschwung . . . auch für die Bäcker
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Autor: Karl-Heinrich
Schanz


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. . und für das ganze Tal


Staunen
lassen die Beschreibungen, über wie große Entfernungen
die Mühltaler Müller und Bäcker ihre Erzeugnisse
zu den Kunden brachten. Über all die Jahrhunderte mit
Fuhrwerken, die dem abgebildeten aus den 1930er Jahren
vergleichbar waren. Klick
ins Bild ergibt größere
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Fernreisen
mit schwer bepackten Pferdefuhrwerken auf Märkte in Städte
im weiten Umkreis oder zu Heerlagern in noch größeren
Entfernungen. Klick ins
Bild ergibt größere
Ansicht (10 KB)


Die
hochnotpeinliche Bäckertaufe traf Handwerksleute, wenn sie
auf auswärtigen Märkten den Prüfern auffielen,
weil ihre feilgebotene Ware Brot oder Weck nicht den
vorgeschriebenen Maßen und Gewichten entsprach. Die
Bäckertaufe sollen auch Rämschter Bäckersleute an
der Bergstraße erlitten haben, angeblich aber nur, weil man
sie mit solch rabiatem Mittel von dortigen Märkten
vertreiben wollte. Klick ins Bild ergibt größere
Ansicht (173 KB)


Eine
stattlich Bäckerhofreite (ehem. Bender) in der Bahnhofstraße
1 in Nieder-Ramstadt läßt ahnen, daß der
weiträumige Handel mit Backwaren nicht weniger ertragreich
gewesen sein dürfte als das Handwerk der „Bachprinzen“,
der Müller an Modau, Mordach, Beerbach und
Waschenbach.


Das
Zunftzeichen der Bäcker über dem Torbogen Bahnhofstraße
1.

Eine
Wanderung nach Müllers Lust zu 31 ehem.
Mühlenstandorten im Mühltal:

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Genossenschaft
und Zunft für Nieder-Ramstadt und Traisa
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Landgraf
Georg I., der den kleinsten und ärmsten Teil des
viergeteilten Hessenlandes übernommen hatte, war von Anfang
an bemüht, den Wohlstand im Land zu heben und Handel und
Gewerbe zu fördern. Nicht zuletzt auch deshalb, um sein
Einkommen zu verbessern.
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1571
wurden die Korneinnahmen aus Nieder-Ramstadt erneut verbucht. Das
Salbuch führt wieder die 8 bestehenden Mühlen auf:
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40
Malter Korn von Philipp Stolzen Mühle 16 Malter von Heil
Eberhards Mühle 32 Malter von Quicks Mühle 15
Malter die Bruchmühle 16 Malter dieselbe mit dem oberen
Rad 28 Malter die Dorfmühle 14 Malter die neue Mühle 2
½ Malter die Mühl auf der Waschenbach
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In
einer „Lands-Ordnung der Obergravschaft Catzenelnbogen"
aus dem Jahre 1574 legte er u.a. auch den Umgang mit ,,Müllern
und iren Knechten" fest. Der Mahlgast sollte vor der
Nachlässigkeit und Gewinnsucht des Müllers geschützt
werden.
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„Gleichwie
kein Ding ist, dessen man zum teglichen Brot weniger entraten
kann, als der Mühlen, also ist auch beynahe kein Handwerk,
darin soviel Untreu, Betrugs und vervorteilung menniglich
wiederfehret, als in dem Mahlen."
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Die
Müller hatten jedes Jahr vor dem Zentgrafen oder
Schultheißen „an Aidesstatt" zu geloben, den
Mahlgast, ob arm oder reich, treu und fleißig zu bedienen
und die Frucht in trockenem Zustand und ohne Zusatz anderer
Stoffe zu mahlen. Außerdem war der Müller
verpflichtet, nach Behauen der Mahlsteine zuerst eigene Früchte
auf der Mühle zu mahlen, „also dass niemands sein Mehl
unrein oder kiesicht werde".
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Der
Mühlkunde durfte der Vermahlung seines Getreides beiwohnen
und konnte verlangen, daß sein Mehl auf der örtlichen
Mehlwaage abgewogen wird. Dies war allerdings mit einer Gebühr
verbunden und wurde deshalb wenig gehandhabt. Normalerweise
benutzte der Müller ein Hohlmaß, das jährlich vom
Centschöffen geprüft wurde.
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Die
Mühlknechte, die „gemeindlich untreu und böse
Bubens seind", mußten vor Einstellung dem Schultheißen
oder Zentgrafen ihren „Abschiedsbrief" vom vorherigen
Dienstherren vorzeigen und treue, fleißige Dienste geloben.
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Mühltaler
Weck in Straßburg und Metz
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Im
Teuerungsjahr 1587 beabsichtigte der Landgraf, an alle Bäcker
ein Ausfuhrverbot ergehen zu lassen. Die Nieder-Ramstädter
Bäcker flehten ihren „Gnädigen Landesfürsten
und Beschützer des Vaterlandes" an, dieses Verbot doch
nicht für sie gelten zu lassen, da sie auf den
Überlandhandel angewiesen seien.
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1596
plante der Landgraf Ludwig V. die Einführung der Darmstädter
Bäckerordnung auch für die Nieder Ramstädter
Bäcker, wogegen diese sich wiederum heftig wehrten.
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Sie
berichteten, daß sie 40 Bäckermeister und gleichzeitig
Mitbesitzer der 15 im Dorf befindlichen Mahlgänge seien. Sie
möchten sich keine Handelsbeschränkungen auferlegen
lassen, da sie gezwungen seien, bei ihren Kunden selbst
vorzufahren, um das Getreide abzuholen und das Mehl dann wieder
abzuliefern. Auch mußten sie, um ihre Familien ernähren
zu können, ihr Mehl und ihre Backwaren mehr als 12 Meilen
weit vertreiben, im Notfall, wie schon geschehen, in Feldlager
nach Frankfurt, Metz und Straßburg.
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Der
Zunftbrief von 1596
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Daraufhin
verlieh ihnen Landgraf Ludwig V. am 17. September 1596 einen
eigenen Zunftbrief, der die Artikel der Landesordnung erneuerte
und um einiges erweiterte.
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Ein
wichtiger Punkt war, daß den zünftigen Bäckern
aus Nieder-Ramstadt und Traisa erlaubt wurde, innerhalb und
außerhalb des Landes auf den Märkten ihr Brot, ihre
Wecken und Mehl zu verkaufen. Die Konkurrenz innerhalb ihrer
Zunft wurde dadurch eingeschränkt, daß nicht zwei
Bäcker gleichzeitig einen Markt besuchen durften.
Ausgenommen waren die Frankfurter Messe und andere große
Jahrmärkte. Die Ausfuhr von Mehl wurde auf 6 Säcke pro
Woche beschränkt.
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Hunde
und Schweine für den Landesherrn
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Landgraf
Ludwig V., der 1596 die Regierungsgeschäfte übernommen
hatte, ließ 1601 ein „Verzeichnis der im Amt
Darmstadt pachtbaren Mühlen" anlegen. Neben der Anzahl
der vorhandenen Mahlgänge wurden auch die Jagdhunde
aufgeführt, die jeder Müller für die
landgräflichen Jagden bereitstellen mußte:
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Heil
Eberhardts Mühl: 2 Gänge – 2 Hunde Neue Mühl:
2 Gänger – 2 Hunde Quicks Mühl: 4 Gänge -
4 Hunde Dorfmühl: 2 Gänge - 2 Hunde Hanß
Pantzersmühl: 1 Gang - 1 Hund Cloß Fischersmühl:
1 Gang - 1 Hund Bruchmühl: 4 Gänge - 4 Hunde Stolzen
oder Gemmingen Mühl: 3 Gänge - 3 Hunde Heil
Eberhardts Mühl: 2 Gänge – 2 Hunde Neue Mühl:
2 Gänger – 2 Hunde Quicks Mühl: 4 Gänge -
4 Hunde Dorfmühl: 2 Gänge - 2 Hunde Hanß
Pantzersmühl: 1 Gang - 1 Hund Cloß Fischersmühl:
1 Gang - 1 Hund Bruchmühl: 4 Gänge - 4 Hunde Stolzen
oder Gemmingen Mühl: 3 Gänge - 3 Hunde
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Mahlgänge waren es damit inzwischen in Nieder-Ramstadt.
Neben den Jagdhunden mußten die Müller auch sogenannte
„Mühlschweine" für den Landgrafen füttern.
Da er mit beidem nicht zufrieden war, wurden diese Pflichten in
Geldabgaben umgewandelt.
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Blüte
und Niedergang im Dreißigjährigen Krieg
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1623,
zu Anfang des furchtbaren Dreißigjährigen Krieges,
wurde die „Nieder-Ramstädter Bäcker- und
Müller-Zunft-Ordnung" mit 27 Artikeln nochmals
erneuert. Sie ist noch im Wortlaut erhalten.
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Im
ersten Artikel wurde festgelegt, daß ein Verzeichnis der
zünftigen Müller und Bäcker anzulegen sei. Es
trägt den Titel
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„Verzeichnuß
der zünftigen Becker und Müller zu Nidder-Rambstadt, so
sich deß Mehlführens und Vertreibens gebrauchen"
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58
Zunftgenossen sind aufgeführt, davon 5 aus Nieder-Traisa.
Von 106 Hausgesessenen in Nieder-Ramstadt war jeder zweite
Angehöriger dieser Zunft.
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Im
sogenannten „Dorfbuch" von 1629, das Georg II. nach
seinem Regierungsantritt anlegen ließ, sind die Mühlen
und ihre Besitzer wieder näher bezeichnet:
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„Zu
Nidderramstadt hat es Mahlmühlen mit vier Gängen drei
Mühlen und zwei mit zwei Gängen und zwei mit einem
Gang. Haben keine gebannte Mahlgäste, geben jährlich an
Pacht wie folgt:
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1)
Die erste Mahlmühl in den Schachen hat zwei Gänge,
steht Hans Kießel und Conrad Meister zu. (Liegt auf der
Ober-Ramstädter Gemarkung)
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2)
Die Neumühle in den Schachen hat zwei Gäng, steht Peter
Lückhaupt und Consorten zu. Gibt jährlich 14 Malter
Korn, 22 fl Hundegeld und 10 fl Schweingeld
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3)
Die Quicksmühl hat vier Gäng, steht Peter Traisern,
Hans Sauermilch, Hans Spießen und Peter Arnold zu. Gibt
jährlich 32 Malter Korn, 44 fl Hundegeld, 10 fl Schweingeld
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4)
Die Dorfmühle hat zwei Gäng, steht Velten Frölichen
und Michel Fischern zu. Gibt jährlich 28 Malter Korn, 22 fl
Hundegeld und 10 fl Schweingeld
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5)
Cloß Fischers Mühl hat einen Gang (Besitzer Velten
Frölich). Gibt jährlich 6 Malter Korn, 11 fl Hundegeld
und 10 fl Schweingeld
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6)
Die Mühl uf der Waschenbach hat einen Gang, steht Cloß
Fischers Erben zu. Gibt 7 Kapaunen, 5 1/2 Malter Korn, 11 fl
Hundegeld
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7)
Die Bruchmühl hat vier Gäng, steht Velten Sauermilch,
Georg Bauern, Hans Webern und Bößhains Witwe zu. Gibt
jährlich 32 Malter Korn, 44 fl Hundegeld und 10 fl
Schweingeld
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8)
Die Stolzenmühl hat vier Gäng, gehört dem Herrn
Oberforstmeister Georg Bernhardt von Hertingshaußen, welche
unser gn. F. u. Herr in anno 1626 befreiet"
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Des
weiteren ist verzeichnet:
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“Zu
Nidderrambstadt hat ein jeder einwohner seinen eigenen
backoffen",
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das
heißt, daß bei 106 Hausgesessenen ca. 100 Backöfen
vorhanden waren. Einwohner hatte das Dorf zu dieser Zeit ca. 530.
Wie mag es in Nieder-Ramstadt an einem Backtag nach Brot geduftet
haben!
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Fortsetzung:

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