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Geschichte
> Mühltals Mühlen > Das Stolzengut
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Stand:
23.07.2009
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Das
Stolzengut Die Alte Bohlenmühle
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Autor: Karl-Heinrich
Schanz
 Volker
Teutschländer

Die
Alte Bohlenmühle
ist ein Beispiel für die
spätere industrielle Nutzung vieler Mühlen im Mühltal
– hier zwischen Modau und Bundesstraße, wo das
Mühltal am engsten ist, erzeugte die Firma Scheuch bis in
die sechziger Jahre bedruckte Folien. Heute ist daraus ein
Handwerkerhof geworden.
Die neue Bohlenmühle
wurde
nur wenig entfernt auf der hier in die Modau einmündenden
Mordach am Kühlen Grund erbaut.


An
der engsten Stelle des Mühltales liegt die Alte Bohlenmühle
baulich eng verbunden mit der Schleifmühle. Sie beherbergte
seit 1941 eine Fabrik zur Herstellung bedruckter Folien, seit
Ende der neunziger Jahre bietet sie Raum für einen
Handwerkerhof. Klick
ins Bild ergibt größere Ansicht (64
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Ausschnitt
aus einer Federzeichnung von Heinrich Zernin ewa
1890: Dargestellt wird die Modau aufwärts von der Alten
Bohlenmühle bis zur Papiermühle.


Allianzwappen
am Wohnhaus der Alten Bohlenmühle


Allianzwappen
Oberjägermeister Georg Bernhard von Hertinghausen und
Ehefrau Anna von Bredow am Wohnsitz am Weißen Turm in
Darmstadt bis zu dessen Zerstörung beim Terrorangriff auf
Darmstadt 1944. Sie waren Besitzer der Alten Bohlenmühle
1608 bis 1648.

Zur
Frage des Adelssitzes derer von Reckershausen:


Zu
Beschreibung der Alten Bohlenmühle im Zuge der
Geopark-Wanderung „Müllers Lust“:


Eine
Wanderung nach Müllers Lust zu 31 ehem.
Mühlenstandorten im Mühltal:


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Oberster
Lehnsherr des Stolzengutes (wie die Bohlenmühle ursprünglich
nach frühen Besitzern bezeichnet wurde) war seit Mitte des
15. Jahrhunderts der Erzbischof von Mainz. Von diesem hatten es
die Herren von Gemmingen zu Lehen, die es weiter als Afterlehen
an die Junker Stolz gaben.
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Herren
über „wasser und weyd"
waren aber nach den Weistümern die Landgrafen von Hessen.
Die Verfügung über „Wasser und Weide"
erstreckte sich über ein Gebiet von Neunkirchen bis
Stockstadt, eine Meßrute weit in den Rhein hinein, also
über den gesamten Lauf und das Ufergelände der Modau.
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Von
Stefan von Reckershausen (genannt 1412 - 1454, gestorben vor
1463) ging der Besitz in Nieder-Ramstadt auf seine Tochter
Margarete über, die mit Hans Stoltz von Gau-Bickelheim
verheiratet war. Sie ist 1475 und 1487 als Witwe genannt. Die
Nachkommen der Margarete Stoltz geb. von Reckershausen, darunter
ihr Sohn Friedrich und ihr Enkel (oder Urenkel) Philipp, besitzen
dieses adlige Gut bis zu Ende des 16. Jahrhunderts.
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Junker
Philipp Stolz erklärte 1548 in einem Schreiben an den
Amtmann in Darmstadt:
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„...
daß ich eyn mul wil bauen uff meyn eigendum und mir
angezeigt ist worten, wie daß meyn gnedester fürst und
her landgroff den wasserfall hot; so ist meyn bit zu euch, wan ir
wolt vergunnen von wegen meynen gnedesten fürsten und herrn
den fal, so will ich ein zins vom wasser geben erblich ...“
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Da
Landgraf Philipp der Großmütige sich 1548 noch in der
Gefangenschaft des Kaisers Carl V . befand, verabredete das
fürstliche Oberamt, vertreten durch den Landschreiber und
Keller zu Darmstadt, mit Philipp Stolz
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„des
mulenfals halber ober der drusbach, das der Stolz die bauen
mocht, wie dass die gütter des Orts uff beden seiten des
wassers sein seyen, die er von Ebert von Gemmingen zu einem
Erblehen tregt".
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Philipp
Stolz baute daraufhin 1549 die Mühle "underhalb
Nidderramstadt uff die Drosbach", genannt „Philipps
Stolzen Neue Mühl". Sie hatte drei Wasserräder mit
je einem Mahlgang und Schälgang für Hirse und Gerste.
Von jedem Gang mußten 20 Malter Korn und ein Kapaun
jährlich als Mühlenzins an den Landgrafen entrichtet
werden.
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Der
Wappenstein von Philipp Stolz und seiner Ehefrau geb. Stockheim
ist heute noch in der Mühle zu sehen.
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Georg
Bernhard von Hertingshausen war seinem Landgrafen ein stets
dankbarer, treuer Diener. Der Landgraf übereignete seinem
treuen Diener das Mühlengut. 1626 befreite er die Mühle
von sogar von allen Abgaben. Es wurde
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„demselben
seine zu Nieder-Ramstadt habende und dabevor von Reinhard von
Gemmingen an sich erblich erkaufte Mühl aller Beschwerden
und onerum gnädig bef reyt, da er bey der mühsamen und
schweren Be lager- und Eroberung unserer beyden vesten
Rheinischen Häuser Rheinfels und der Catz, ohnerschrokkener,
manhafter und dapferer Wagnus Leibs und Lebens uns viel redliche
ohnverdrossene getreue und ersprießliche Dienste
geleistet.“
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Hertingshausen
hatte seinem Herren Georg II. tatkräftig bei der Eroberung
der Burgen Rheinfels und Katz geholfen, die in diesem Bruderzwist
mit Kassel aber später wieder verlorengingen.
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Auch
Hertingshausen wohnte nicht auf seiner Mühle. Er hatte sich
zusammen mit seiner Ehefrau Anna von Bredow 1621 in Darmstadt am
Weißen Turm, unmittelbar beim Schloß, einen Wohnsitz
gebaut. Ihre Wappen zierten das Portal an der Südfront noch
bis zum Bombenangriff im Jahre 1944.
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1630
wurde Hertingshausen das ausschließliche Recht verliehen,
das Brotkorn für die fürstliche Hofhaltung und das
Jägerhaus zu mahlen und Hirse und Gerste sowie Hafer zu
schälen.
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„Von
Gottes gnaden wir Georg, Graf von Catzenelnbogen . . . tun kund
und bekennen hiermit offentlich, daß wir Unserm Rat,
Oberforstmeister, auch Amptmann zu Kelsterbach und lieben
Getreuen, Georg Bernhardt von Hertingshausen, die gnedige
Verwilligung getan, daß uff seiner Muhl alle diejenigen
Früchte, so zu behuf Unserer Fürstl. Hofhaltung sodan
Unser Jägerhauses allhier anzuwenden, auch was zu eben
solchem Ende an Hersen, Gersten und Hafer zu schelen sein wird,
hinfuro gemahlen und geschält und ihme hierin andere nicht
praeferiert oder vorgezogen und da sich er hebliche Ursachen zur
Vornehmung einer Änderung erzeigten, um ander weitliche
Verordnung zu verfügen ohnbenommen".
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Hierbei
handelt es sich um ein Bannrecht, das regelmäßigen
Absatz garantierte und deshalb gern angenommen wurde, im
Gegensatz zu dem oben erwähnten Zwang, täglich zur
Mehlwaage zu fahren ohne Absatzgarantie.
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1646,
kurz vor Ende des Dreißigjährigen Krieges, starb Georg
Bernhard von Hertingshausen. Seine beiden Töchter verkauften
1649 das Gut an den Darmstädter Oberamtmann Georg Dietrich
Volmar von Bernshofen.
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Henrich
von Bohlen zu Bohlendorf – daher der Name
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Die
Mühle war von diesem Verkauf ausgeschlossen. Sie ging an den
hessischen Hofjunker Henrich von Bohlen zu Bohlendorf, der mit
einer der Töchter von Hertingshausen verheiratet war. Von da
ab hieß die Mühle „Bohlenmühle" und
behielt diesen Namen, auch nach dem Bau der Neuen Bohlenmühle,
als „Alte Bohlenmühle" bis heute bei.
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Erster
Müller auf Philipp Stolzens Mühle war „Hanns
Kopp, Müller in der Stolzenmühl auf der Drosbach".
Er baute sich in Sichtweite um 1580 auf Eberstädter Gebiet
dann eine eigene Mühle, die Koppenmühle.
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Bannmühlen
zur Versorgung der Stadtbevölkerung
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Schon
damals zählte die Stolzenmühle zu den sogenannten
Bannmühlen. Der Stolzenmüller wird als „Bannmüller
auf die Waage" bezeichnet, d.h. er mußte regelmäßig
sein Mehl bei der Mehlwaage in Darmstadt anbieten.
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Auch
andere Mühlen, im 17. Jahrhundert z.B. die Schachenmühlen,
waren zur Waage gebannt. Der Landgraf wollte damit sicherstellen,
daß die Stadtbevölkerung jederzeit mit dem
Hauptnahrungsmittel Mehl ausreichend versorgt war
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Mit
diesem Bann war den Müllern nicht garantiert, daß sie
auch ihre Ware in Darmstadt immer absetzen konnten. Bei
ausreichendem Angebot mußten sie durchaus manchmal ihre
Produkte wieder mit nach Hause nehmen. Man beachte! 1673 mußten
diese Bannmüller täglich den Weg nach Darmstadt fahren,
kein Wunder, daß sie dies immer wieder umgehen wollten und
ihre Waren lieber anderweitig verkauften. Öfter mußten
sie deshalb von den Landgrafen an diesen Bann erinnert werden.
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Als
nächster Müller auf der Stolzenmühle wird 1593
Peter Happel genannt, der zuvor einen Teil des Gutes in
Nieder-Ramstadt von dem verstorbenen Oberförster Hofmann
geerbt und bald darauf wieder verkauft hatte. Der Junker Philipp
Stolz betrieb seine Mühle also nicht eigenhändig,
sondern hatte seine Mühlenverwalter eingesetzt, was auch
später so blieb, solange adlige Besitzer die Mühle inne
hatten.
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19
Mühlenhunde für des Landgrafen Jagdsucht
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1601
beschwert sich der Landgraf in einem Brief an seinen Amtmann, daß
die Hunde, welche die Müller für ihn halten müssen,
zur Jagd nichts taugen. Pro Mahlgang muß je ein Hund
gehalten werden.
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Die
Nieder-Ramstädter Müller betreuen zu dieser Zeit 19
„Mühlenhunde". Ebenso müssen entsprechend
der Größe der Mühle sog. „Mühlschweine"
gefüttert werden. Da der Landgraf mit der Hundehaltung
unzufrieden ist, verfügt er, daß den Müllern die
Hunde abgenommen werden und dafür jährlich 11 Gulden zu
entrichten sind, da sie "bishero entweder gar ubel gehalten,
also daz sie zur Zeit, wan wir deren bedurftig, nicht zu brauchen
gewesen, oder aber dieselben nachtsamblich hin und wider laufen
lassen und das Wiltpret" verjagt haben. Seit dieser Zeit
mußten die Müller jährlich einmal „Hund-
und Schweinegeld" entrichten.
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1606
schenkte Landgraf Ludwig V. seinem Oberjägermeister Georg
Bernhard von Hertingshausen das adlige Rittergut in
Nieder-Ramstadt. Es waren 24 ½ Morgen Ackerland und die
Kohlberge.
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1608
kaufte Hertingshausen mit wohlwollender Unterstützung des
Landgrafen das Stolzengut mit der Mühle den Herren von
Gemmingen für 3 500 Gulden ab. Damit hatte die
lutherisch-hessische Regierung ihr Ziel erreicht, die
Oberlehensherrschaft der Mainzer Bischöfe hier abzulösen.
Die Mühle trug nun den Namen Hertingshäusische Mühle.
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1614
wird sie um einen Gang (und damit auch um ein Wasserrad) auf vier
Gänge erweitert und ist somit die größte Mühle
am Ort. Hertingshausen ersucht um
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„...
fürstliche Bewilligung über ein Scheel- und Mahlgang,
welchen er an seine Mühle uff der Ramstatter Bach bauen
möge“.
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Ihm
wird geantwortet:
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"Wir
Ludwig von Gottes gnaden ... thun kund hiermit bekennend, daß
wir dem Georg Bernhardten von Hertingshausen verwilligen noch
einen Gang, beides zum Mahlen als auch zum Scheelen bauen möge".
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Die
jährlichen Abgaben für die Mühle betragen nun 40
Malter Korn, 33 Gulden Hunde- und 10 Gulden Schweinegeld sowie 4
Kapaune.
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1665
beschwerte sich Henrich von Bohlen bei Landgraf Ludwig VI. „im
Namen seiner Ehelibsten und dero interessierten Geschwister als
weiland Elenora Straufin von Löwenstein geborene von
Hertingshausen selige Erben", daß die Früchte für
die Hofhaltung anderswo gemahlen worden seien.
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Daraufhin
wurde ihm das alleinige Recht auf Vermahlung des Darmstädter
Mahlgutes erneut zuerkannt. Bei späteren Verleihungen wird
von diesem Recht nichts mehr erwähnt.
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Die
Härtingshäusische Mühle wird landgräflicher
Besitz
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1688
trat von Bohlen die Mühle auf Grund eines Vergleichs an den
Landgrafen Ernst Ludwig ab, der sie nach kurzer Verleihung auf
Zeit in eine Erbleihmühle verwandelte.
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Ursprünglich
war die Mühle also „Eigentumsmühle", d.h.
der jeweilige Besitzer konnte frei über sie verfügen.
Nur das Wasserrecht lag beim Landesfürsten, er bekam einen
Jahreszins pro Wasserrad. Ging die Mühle, wie in diesem
Fall, an den Landgrafen über, so konnte der sie entweder in
Zeitleihe oder Erbleihe verpachten.
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Bei
Verleihung auf Zeit mußte der Landgraf die Mühle mit
Ihrer Einrichtung selbst erhalten. Dafür war die Pacht
wesentlich höher als bei der Erbleihmühle. Bei
letzterer konnte der Pächter die Mühle an seine
ehelichen Nachkommen vererben. Die Erbleihe mußte alle 15
Jahre erneuert werden, ebenso, wenn durch Erbfall ein neuer
Pächter auftrat.
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Im
ersten Zeit-Leihbrief des Landgrafen im Jahr 1690 wird das
technische „Inventarium über die fürstliche
sogenannte Neue oder Hartingshäusische Mahlmühl"
u.a. wie folgt angegeben:
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„.
. .1 Wellbaum, 1 Kammrad, die Haue, Pfanne und Eisen, 4 Trechter,
2 Mühlleisen, 2 Beutelkasten, 1 Bodenstein 10 3/4 Zoll, ein
Läuffer 6 3/4 Zoll, 7 Zargen".
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Obiges
Mühleninventar enthält recht wenig für die früher
mit vier Gängen ausgestattete Mühle. Entweder waren
dies noch Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges
oder Henrich von Bohlen hat einen Teil des Inventars in seine neu
erbaute Mühle auf der Mordach mitgenommen.
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Die
Mühlsteine betreffend wurde folgende Abmachung getroffen:
„Was aber die Mühlsteine anlangt, dieselben sollen auf
unsere Kosten gestellt auch was an den Mühlsteinen vermahlen
wird, bezahlt werden". Ein sonst nicht übliches
Verfahren, da es aber um eine kurzfristig kündbare Zeitleihe
ging, ist dies verständlich.
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„Da
Wir solche Mühl zu Unserem Gebrauch eingeräumbt haben
wollten, und solches dem Beständer ein Viertel-Jahr zuvor
aufkündigen ließen, soll er alsdann mit und neben
Abstattung des erschienenen Bestandsgeld nach Proportion der Zeit
wieder abzustehen und die Mühle abzutreten schuldig sein".
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Zur
Erhaltung des Bestandes wurde dem Pächter folgendes
auferlegt:
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„Sodann
alle Zufuhren an Materialien und andern zur Mühl nötigen
Dingen ohne Entgelt tun, die Äcker, wie sie ihm einmal vor
Winter gezackert diesmal geliefert werden, bey Ausgang der Leyhe
wieder stellen. Die Dung auf die zur Mühle gehorige Güter
und nirgend anders wohin führen, alle zur Mühl und
Wiese gehörige Wehr machen, die Gräben säubern und
erhalten, die Zäun und Geheck nicht verwüsten lassen,
sondern zeitlich butzen, nicht weniger alle Jahre an bequeme Ort
zwölf Obstbäume setzen“.
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Auch
Obstbaum-Setzen war Müllers Pflicht
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Da
in späteren Leihbriefen letzter Passus auch stets vertreten
ist, muß die Mühle bald in einem Meer von Bäumen
gestanden haben. Tatsächlich waren Modau- und Mordachtal
noch nach dem Zweiten Weltkrieg zur Zeit der Obstbaumblüte
ein Blütenmeer und Anziehungspunkt für Scharen von
Wanderern. Ein Umstand, den wir dem Landgrafen Ernst Ludwig zu
verdanken hatten. Sein Wunsch nach Anlegung von Obstplantagen in
den Talwiesen wurde als Traditionswerk noch lange fortgesetzt,
ein segensreiches Tun, das in unserer Zeit leider völlig
verlorengegangen ist.
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Neben
der Erhaltung und Mehrung des Bestandes hatte der Pächter
anno 1690 auch noch eine enorme Pacht zu zahlen, die wesentlich
höher als die übliche Erbleihpacht war:
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„...
und wegen solchen Bestands jährlich dreyhundertzwanzig
Gulden, den Gulden in 30 Albus zu 8 Pfennig gerechnet, und zwar
alle Quartal den vierten Theil, nemblich 80 Gulden, woraus in
unser Kellerei alhier zu Darmstadt ohn fehlbarlich liefern".L
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Auf
pünktliche Zahlung war zu achten.
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„Da
aber in Entrichtung solchen Bestandgelds zu einen oder mehr
Zeiten säumig sein, auch das Mahlwerk nicht in redlichem
guten Bau erhalten, oder sonsten diese Leyhe in einem oder
anderen Puncten jemals, zu welcher Zeit es auch seye, zuwider
handeln würde, so soll er auf solchen Fall sich der Leyhe
verlustig gemacht und selbsten entsetzt haben und Uns alsdan
freystehen, nach unserm Belieben solche Mühl anderwerts zu
verleyhen".
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Sogar
mit seinem Hab und Gut sollte der Pächter für den
Vertrag bürgen.
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„Inmassen
Er Beständer solches alles, wie es hierin beschrieben, nicht
allein mit handgegebenen Treuen zugesagt, sondern auch zu mehrer
unserer Versicherung all sein Hab und Nahrung liegend und fahrend
jetzig und künftig, soviel hierzu vonnöten,
verpfändet".
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Wem
dieser Leihbrief von 1690 ausgestellt wurde, ist nicht bekannt,
vermutlich aber dem Müller Johann Peter Spengler. Er, der
erste Müller der bekannten Nieder-Ramstädter
Müllerfamihe Spengler, wird erstmals 1693 als Pächter
der Bohlenmühle genannt. 1701 erbaute Johann Peter Spengler
die Spenglers- oder Neue Bohlenmühle auf der Mordach, unweit
seiner nun "Alten Bohlenmühle".
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1732/33
ist der Müller Beyer herrschaftlicher Erbbeständer auf
der alten Bohlenmühle. Ihm wird die Jahresspacht von 125 fl.
erlassen, da er "wegen großer Wasser-Flut"
erheblichen Schaden erlitten hatte.
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1742
wird in einem Verzeichnis der in der „Pfungstädter
Centh gelegenen Mühlen" Johann Albert Bayer als
Erbbeständer genannt.
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1783
übertrug Dorothea Emich, des Johann Franz Emichs Witwe, die
Mühle an ihren Sohn Konrad. In einem „Anschlagbrief"
verspricht er ihr, solange sie lebt,
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„...
zu ihrem Auszug 20 fl. an Geld, 3/8 Roggenmehl, 1/8 Weismehl und
ein fettes Schwein von 80 Pfund schwere, nebst Haltung etlicher
Hühner, zu entrichten und abzuführen, wie auch eine Kuh
vor sie in seinem Futter zu er halten, anbey auch zu ihrer
Notdurft das 3te Teil Obst und das benötigte Gemüs und
Gepflanz zu überlassen".
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Dorothea
Emich behielt sich weiter
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"den
freyen ruhigen Sitz in der Mühle nebst die Befugnis eines
ihrer Kinder, so lange solches im unverheurateten Stand bleibt,
bei sich zu behalten, auf Lebenslang aus und bevor".
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Konrad
Emich bat daraufhin den Landgrafen um Ausstellung eines
Erbleihbriefes über die Mühle auf sich und seine
Ehefrau. Er erhielt zur Antwort, daß seine Ehefrau nicht
belehnt werden könne, da sie keine "eheliche
Leibeserbin" des seitherigen Erbleihnehmers sei.
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1792
wird die Erbleihe für Konrad Emich erneuert. Bemerkenswert
ist, daß immer noch jährlich die 12 Obstbäume zu
pflanzen sind. Hundert Jahre lang besteht also schon diese
Pflicht für die Pächter der Alten Bohlenmühle! Der
Erbzins beträgt zu dieser Zeit immer noch 125 Gulden
jährlich.
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In
diesem Erbleihbrief wird auch die um 1690 von der Bohlenmühle
abgetrennte Spiegelschleifmühle genannt.
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„...
wobey aber namentlich das Schleifhaus, samt denen dazu und zur
Glashütten-Mühl gezogenen Gütern, auch Gebäude
und Hof, die von der Bohlenmühle und deren Hof unterschieden
werden, sodann die Acker, worauf die Papiermühle gestellt,
auch was weilen dazu gegeben ist ...“
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1819
verkauft Adam Emig die Mühle an Jacob Fischer für 9000
fl. Das Geld lieh Fischer sich von dem Müller W.
Frankenberger. Darüber hinaus muß er 450 fl.
Laudemiengelder an den Großherzog zahlen. 1821 wurde der
Erbleihbrief für Jacob Fischer ausgefertigt. Hierin wird auf
geführt, daß die Mühle zwei Mahl- und einen
Schälgang hat und von zwei Wasserrädern getrieben wird.
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1827
wird im Nieder-Ramstädter Brandkataster Jacob Fischer Junior
und seine Ehefrau Margarete geb. Spengler als Besitzer genannt.
Der Wert der Gebäude wird mit 10000 fl. angegeben. Die Pacht
an die Herrschaft beträgt jährlich 105 fl.
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Lt.
Gesetz vom 6. August 1848 wurde am 31.7.1849 die Erbleihe über
die Mühle aufgehoben ("Allodification der Erbleihe- und
Landsiedelgüter"). Nach Verrechnung blieb eine
Ablösesumme von 115 fl. 23 3/4 Xr. bestehen. Die jährlich
zu zahlende Grundrente betrug nun 75 fl. 45 Xr.
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1856
ist wieder ein Müller aus der Sippe Spengler auf die Mühle
zurückgekehrt, Thomas Spengler II. Seine Witwe verkauft die
Mühle 1885 an August Dörner und Ehefrau Louise geborene
Heil.
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Nach
dem Brand die Industrie-Zukunft
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1904
kommt Johann Gerhard Ahten aus Ostfriesland als Pächter auf
die Mühle, die aber im Jahr darauf abbrennt. Ahten kauft
daraufhin 1906 die Hahnlach-Mühle bei Stockstadt.
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August
Dörner baute seine Mühle zur Papier- und Pappenfabrik
aus. 1912 wird der Wert seiner Hofreite und der Äcker auf 37
930 Mark geschätzt. 1915 wird ein feststehender Dampfkessel
in der Fabrik eingebaut, der ehemals in der Ölmühle von
Göhrisch in Seeheim (im Stettbacher Tal) stand.
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1941
erwirbt das Bremer Unternehmen „Scheuch Folien- und
Papierverarbeitung KG". das Mühlenanwesen, um die von
den Kriegseinwirkungen bedrohte Produktion im weniger gefährdeten
Mühltal fortsetzen zu können. 1943 wird das Stammwerk
an der Weser von Bomben zerstört. Im Mühltal dagegen
kann ungestört weiter produziert werden.
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Nach
mehreren Um- und Neubauten präsentierte sich die Alte
Bohlenmühle als moderner Industriebetrieb, der von
verträumter Mühlenromantik nichts mehr spüren
läßt. Inzwischen
(um 1960) ist jener Industriebetrieb in einen Neubau
modauaufwärts oberhalb der Papiermühle ausgesiedelt. In
den Räumen der umgebauten Alten Bohlenmühle ist eine
Handwerkerhof entstanden.
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