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Die
Gemeinde vor 1821
Die
Bürger im 18. Jahrhundert hatten ungleiche Rechte und
Pflichten. Vollwertige Bürger waren die Gemeinsleute. Sie
hatten einen Hof auf dem Gemeindegebiet und zahlten die vollen
Steuern. Bei dem jährlichen Orts- bzw. Dorfgericht mussten
sie anwesend sein. Dafür genossen sie besondere Rechte bei
der Nutzung des Gemeindeeigentums, und sie hatten Wahlrecht.
So
war die Situation in vielen Gemeinden des vorderen Odenwalds, wie
man diversen Ortschroniken entnehmen kann. Wir können davon
ausgehen, dass es in Waschenbach ähnlich zuging. Sehr
wahrscheinlich gehörten die Pächter und Nachfolger des
Hofguts zu den Gemeinsleuten.
Daneben gab es die
Beisassen. Sie hatten Wohnrecht, aber nur beschränktes
Bürgerrecht. Sie durften nicht wählen. Ihnen war z.B.
verwehrt, eine Kuh zu halten, die Zahl der Ziegen war beschränkt.
Zu ihren Pflichten gehörte auch das Beisassengeld. Im Jahr
1818 sind im Rechnungsbuch der Gemeinde 24 Beisassen aufgeführt.
Sie besaßen so bekannte alte Waschenbacher Namen wie
Geyer, Merz, Bauer, Klöppinger, Frank, Achenbach,
Dieter, Burger, Delp, Müller, Wembacher, Keller, Adam.
Noch
weniger Rechte, aber auch keine gemeindlichen Pflichten hatten
abhängige Menschen wie Knechte, Mägde und Hirten.
Im
18. Jh. bis 1821 wurde die Gemeinde von Schultheißen und
Bürgermeistern geführt. Der
Schultheiß war das Gemeindeoberhaupt. Er wurde vom
Landesherrn, meistens auf Lebenszeit ernannt. In der Regel stammte
er aus einer angesehenen und reichen Familie, da er kein festes
Einkommen erhielt, sondern nach Aufwand vergütet wurde. Er
hatte die Aufsicht über die übrigen Gemeindeämter.
Als Vorsitzender des Ortsgerichts vertrat er auch die niedere
Gerichtsbarkeit. Ob alle Waschenbacher Schultheiße auch aus
unserem Ort kamen, ist nicht genau bekannt. Aber zu Beginn des 17.
Jahrhunderts über den 30jährigen Krieg hinweg sind
Waschenbacher Bürger als Schultheiße genannt worden,
wie Elke Harnischfeger herausgefunden hat. In späteren
Jahrzehnten kamen die Waschenbacher Schultheiße
üblicherweise aus Nieder-Ramstadt. Einen Schultheiß aus
dem Ort gab es allerdings noch: Johann Georg Poth (1768 –
1819, vom Hof in der Ortsstraße 38). Von ihm ist bekannt,
dass er 1814 der Gemeinde Waschenbach 600 Gulden geliehen hat, zur
Bezahlung der „Kriegskosten“ aus den napoleonischen
Kriegen.
Der
Bürgermeister führte die Geschäfte der Gemeinde. Er
wurde während des jährlichen Orts- oder Dorfgerichts
gewählt, und zwar von den Gemeinsleuten. Fast alle
Hofgutpächter und Hofgutnachfolger ab 1782 waren auch
Bürgermeister gewesen:
Johannes Dieter (Ortsstraße
38) 1785+1786 Johannes Wembacher (Ortsstraße 29) 1788
Georg Adam (Ortsstraße 17) 1796, 1800, 1808 (Johann)
Caspar Göbel (Ortsstraße 9) 1797, 1804 Nikolaus
Müller (Ortsstraße 11) 1802, 1810 Johann
Georg Schneider (Ortsstraße 15) 1817 – 1819
Die
untere Gerichtsbarkeit in den Gemeinden wurde vom Dorfgericht
(Ortsgericht, manchmal auch Haingericht) ausgeübt. Auch das
dürfte auf Waschenbach zugetroffen sein. Ein Streitfall vor
dem Gericht wird auf dieser Seite unter Geschichte
geschildert:
1475 verklagten sich ein Frankenhäuser und ein Waschenbacher
wegen gestohlener Bäume!
Das Dorfgericht tagte einmal
im Jahr. Vorsitzender war der Schultheiß. Die Gemeinsleute
hatten Teilnahmepflicht. Neben der Wahl des Bürgermeisters
regelte es diverse Gemeindeangelegenheiten wie
Aufnahme von
Gemeinsleuten und Beisassen Rechte auf Bewässerung
Vergabe von Weiderechten Verpachtung von Gemeindeäckern
(Allmende) Hirtenlohn
Es übte die niedere
Gerichtsbarkeit aus. Die Strafen konnten bestehen aus Geldbußen,
leichteren Leibstrafen, Ehrenstrafen, Ausschluss von Wasser und
Weiden, Ausschluss aus der Gemeinde. Bestraft wurde z.B.
Feld-
und Waldfrevel Versetzen von Grenzsteinen Unterlassene
Hilfe bei Brand Beleidigungen Falsche
Tierhaltung
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Dr.
Heinz Schuchmann


Einwohner
1629:
19 Hausgesessene 1829: 251 Einwohner 1861: 226 1907:
237 1939: 269 1961: 456 1970: 526

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