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Stand: 12.06.2011

 

 

 

Geschichte Waschenbach

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Die Gemeinde vor 1821


Die Bürger im 18. Jahrhundert hatten ungleiche Rechte und Pflichten. Vollwertige Bürger waren die Gemeinsleute. Sie hatten einen Hof auf dem Gemeindegebiet und zahlten die vollen Steuern. Bei dem jährlichen Orts- bzw. Dorfgericht mussten sie anwesend sein. Dafür genossen sie besondere Rechte bei der Nutzung des Gemeindeeigentums, und sie hatten Wahlrecht.

So war die Situation in vielen Gemeinden des vorderen Odenwalds, wie man diversen Ortschroniken entnehmen kann. Wir können davon ausgehen, dass es in Waschenbach ähnlich zuging. Sehr wahrscheinlich gehörten die Pächter und Nachfolger des Hofguts zu den Gemeinsleuten.

Daneben gab es die Beisassen. Sie hatten Wohnrecht, aber nur beschränktes Bürgerrecht. Sie durften nicht wählen. Ihnen war z.B. verwehrt, eine Kuh zu halten, die Zahl der Ziegen war beschränkt. Zu ihren Pflichten gehörte auch das Beisassengeld. Im Jahr 1818 sind im Rechnungsbuch der Gemeinde 24 Beisassen aufgeführt. Sie besaßen so bekannte alte Waschenbacher Namen wie

Geyer, Merz, Bauer, Klöppinger, Frank, Achenbach, Dieter, Burger, Delp, Müller, Wembacher, Keller, Adam.

Noch weniger Rechte, aber auch keine gemeindlichen Pflichten hatten abhängige Menschen wie Knechte, Mägde und Hirten.

Im 18. Jh. bis 1821 wurde die Gemeinde von Schultheißen und Bürgermeistern geführt. Der Schultheiß war das Gemeindeoberhaupt. Er wurde vom Landesherrn, meistens auf Lebenszeit ernannt. In der Regel stammte er aus einer angesehenen und reichen Familie, da er kein festes Einkommen erhielt, sondern nach Aufwand vergütet wurde. Er hatte die Aufsicht über die übrigen Gemeindeämter. Als Vorsitzender des Ortsgerichts vertrat er auch die niedere Gerichtsbarkeit. Ob alle Waschenbacher Schultheiße auch aus unserem Ort kamen, ist nicht genau bekannt. Aber zu Beginn des 17. Jahrhunderts über den 30jährigen Krieg hinweg sind Waschenbacher Bürger als Schultheiße genannt worden, wie Elke Harnischfeger herausgefunden hat. In späteren Jahrzehnten kamen die Waschenbacher Schultheiße üblicherweise aus Nieder-Ramstadt. Einen Schultheiß aus dem Ort gab es allerdings noch: Johann Georg Poth (1768 – 1819, vom Hof in der Ortsstraße 38). Von ihm ist bekannt, dass er 1814 der Gemeinde Waschenbach 600 Gulden geliehen hat, zur Bezahlung der „Kriegskosten“ aus den napoleonischen Kriegen.

Der Bürgermeister führte die Geschäfte der Gemeinde. Er wurde während des jährlichen Orts- oder Dorfgerichts gewählt, und zwar von den Gemeinsleuten. Fast alle Hofgutpächter und Hofgutnachfolger ab 1782 waren auch Bürgermeister gewesen:

Johannes Dieter (Ortsstraße 38) 1785+1786
Johannes Wembacher (Ortsstraße 29) 1788
Georg Adam (Ortsstraße 17) 1796, 1800, 1808
(Johann) Caspar Göbel (Ortsstraße 9) 1797, 1804
Nikolaus Müller (Ortsstraße 11) 1802, 1810
Johann Georg Schneider (Ortsstraße 15) 1817 – 1819

Die untere Gerichtsbarkeit in den Gemeinden wurde vom Dorfgericht (Ortsgericht, manchmal auch Haingericht) ausgeübt. Auch das dürfte auf Waschenbach zugetroffen sein. Ein Streitfall
vor dem Gericht wird auf dieser Seite unter Geschichte geschildert: 1475 verklagten sich ein Frankenhäuser und ein Waschenbacher wegen gestohlener Bäume!

Das Dorfgericht tagte einmal im Jahr. Vorsitzender war der Schultheiß. Die Gemeinsleute hatten Teilnahmepflicht. Neben der Wahl des Bürgermeisters regelte es diverse Gemeindeangelegenheiten wie

Aufnahme von Gemeinsleuten und Beisassen
Rechte auf Bewässerung
Vergabe von Weiderechten
Verpachtung von Gemeindeäckern (Allmende)
Hirtenlohn

Es übte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Strafen konnten bestehen aus Geldbußen, leichteren Leibstrafen, Ehrenstrafen, Ausschluss von Wasser und Weiden, Ausschluss aus der Gemeinde. Bestraft wurde z.B.

Feld- und Waldfrevel
Versetzen von Grenzsteinen
Unterlassene Hilfe bei Brand
Beleidigungen
Falsche Tierhaltung

Dr. Heinz Schuchmann





Einwohner

1629: 19 Hausgesessene
1829: 251 Einwohner
1861: 226
1907: 237
1939: 269
1961: 456
1970: 526